Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5881
BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,5881)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1959 - V ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,5881)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1959 - V ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,5881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53

    Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58
    Nach dem Sachvortrag des Klägers habe er in den Jahren 1943 und 1945 die Darlehensforderung der Brauerei abgelöst und damit eine Aufwendung für den Nachlaß und die damals noch lebende Vorerbin vorgenommen; es handelte sich insoweit um eine Vermögensverschiebung im Sinne der Entscheidung BGHZ 11, 74.

    Auch die Beklagte hatte in beiden Rechtszügen wiederholt die Ansicht vertreten, die Grundschuld unterliege der Umstellung 10 : 1, insbesondere mit der Begründung, es habe sich bei der Ablösung um einen Erwerb des Klägers aus spekulativen Gründen gehandelt, sodaß die Forderung rein geschäftlichen Charakter hätte (BGHZ 11, 74, 79) [BGH 11.11.1953 - IV ZB 82/53].

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58
    Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, daß die Frage der Umstellung zwischen den Parteien nicht streitig sei, und war keinesfalls verpflichtet, den Kläger zu einer seiner bisherigen entgegengesetzten Klagebegründung zu veranlassen (BGH LM ZPO § 139 Nr. 3; BGHZ 7, 208).
  • RG, 22.12.1927 - VI 183/27

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Bereicherung

    Auszug aus BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58
    Eine derartige Zuwendung sei für das Bereicherungsrecht ebenso als unmittelbar zu betrachten, wie etwa Ansprüche aus Vermögensverschiebungen von Beauftragten zugunsten der Auftraggeber entstünden, obwohl die Beauftragten möglicherweise im eigenen Namen, aber für Rechnung ihrer Auftraggeber handelten (vgl. hierzu RGZ 119, 332; 130, 312; 163, 34; Palandt BGB 18. Aufl. § 812 Anm. 4).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 163/51

    Vorkaufsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58
    Durch die Ausübung, die richtig der U.-B. gegenüber erfolgte, entstanden demnach keine Rechtsbeziehungen zwischen dem Kläger und Otto v. R., es wurde vielmehr ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen der U.-B. und Otto v. R. begründet, kraft dessen die U.-B. verpflichtet war, den von ihr erworbenen Erbanteil an Otto v. R. zu übertragen, während dieser der U.-B. bereits an den Kläger erbrachte Leistungen zu erstatten und sie von noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vom 10. Oktober 1955 zu befreien hatte (BGHZ 6, 85, 88 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 163/51]; RG Warn Rspr 1925 Nr. 131).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht